Stellungnahme der Evangelischen Diakonieschwestern-schaft Herrenberg Korntal e.V. zum geplanten Pflegeneuordnungs-gesetz (PNOG)
Pflege lässt sich nicht nachhaltig stärken, indem ihre tragenden Säulen geschwächt werden. Die im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz vorgestellten Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung dürfen nicht auf Kosten jener gehen, die die Pflege täglich sicherstellen.
Als diakonischer Träger stationärer Pflegeeinrichtungen und einem ambulanten Pflegedienst unterstützen wir die im Referentenentwurf enthaltenden Ansätze zur Stärkung von Prävention, Rehabilitation, Pflegebegleitung und Digitalisierung. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen zu stärken und die Versorgung zu koordinieren.
Mit großer Sorge sehen wir jedoch die vorgesehenen Regelungen zur finanziellen Konsolidierung der Pflegeversicherung. „Die notwendige Stabilisierung des Systems darf nicht zulasten der pflegebedürftigen Menschen, ihrer Angehörigen sowie der Einrichtungen und Dienste erfolgen, die die Versorgung täglich sicherstellen“, betont Stephan Bleiholder, Theologischer Vorstand der Evangelischen Diakonieschwesternschaft Herrenberg-Korntal e.V.
Besonders kritisch bewerten wir die geplante Aussetzung der Tarifregelungen und die Begrenzung der Refinanzierung von Vergütungssteigerungen. Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste wurden in den vergangenen Jahren ausdrücklich angehalten ihre Mitarbeitenden tariflich zu vergüten. Diese Entscheidung war richtig und notwendig, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. „Tarifliche Vergütung ist Ausdruck von Wertschätzung, und zugleich ein notwendiger Mindeststandard für eine verantwortungsvolle, qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Pflege“, so Kathrin Ehret, Kaufmännischer Vorstand der Evangelischen Diakonieschwesternschaft Herrenberg Korntal e.V.
„Wer tarifgerechte Bezahlung politisch einfordert, muss auch deren vollständige Refinanzierung gewährleisten. Einrichtungen verfügen weder über nennenswerte Möglichkeiten der Querfinanzierung noch über Spielräume, steigende Personalkosten anderweitig auszugleichen.“
Ebenso kritisch sehen wir die geplanten Änderungen bei den Leistungszuschlägen in stationären Pflegeeinrichtungen. Für viele Bewohnerinnen und Bewohner führen diese Regelungen zu länger anhaltenden hohen Eigenanteilen und infolgedessen zu zusätzlichen finanziellen Belastungen. Pflegebedürftigkeit darf nicht zu einem wachsenden Armutsrisiko werden.
Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sollte deshalb nicht allein unter Finanzierungsaspekten betrachtet werden, sondern vor allem daran gemessen werden, ob sie die den Menschen eine verlässliche Versorgung ermöglicht. Aus Sicht unserer Trägerschaft gehören dazu eine auskömmliche Finanzierung der pflegerischen Leistungen, die Sicherung der vollständigen Refinanzierung tariflicher Vergütung, eine Begrenzung der Eigenanteile sowie eine nachhaltige Stärkung der ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren sollte genutzt werden, um die vorgesehenen Regelungen konsequent an diesem Maßstab auszurichten.














