Heimfürsprecher:innen und Heimbeirat in den Pflegeeinrichtungen

In Baden-Württemberg regelt die Landesheimmitwirkungsverordnung, abgekürzt LHeimMitVO, dass es als Interessensvertretung der Bewohner:innen in einem Pflegeheim ein entsprechendes Gremium gibt. Dazu wird ein Heimbeirat aus den Bewohner:innen gebildet. Wo das nicht möglich ist (und das ist mittlerweile der Regelfall) kann alternativ ein Gremium aus Heimfürsprecher:innen gebildet werden. Das Amt wird unentgeltlich und ehrenamtlich ausgeführt. Die Mitglieder des Gremiums werden offiziell von der Heimaufsicht bestellt und kümmern sich zum Beispiel um die Themen Unterkunft, Betreuung und Verpflegung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, sowie der Alltags- und Freizeitgestaltung, Aufstellung und Änderung der Hausordnung in der Einrichtung und vieles mehr. Einrichtungsleitung und Heimfürsprecher:innen wirken also zum Wohl der Bewohner:innen zusammen. Im Wiedenhöfer-Stift endete die letzte Amtszeit und wir bedanken uns sehr herzlich für die vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit.

Auf dem Foto sehen Sie von links nach rechts: Ulrich Balz, Ingeborg Ludwig (Vertreterin aus dem Betreuten Wohnen), Dorothee Dieter, Sr. Heidemarie Walz und Einrichtungsleiter Br. Daniel Trick. Bis auf Dorothee Dieter, die sich neuen Aufgaben widmet, werden alle ihre Amtszeit verlängern, worüber wir sehr dankbar sind.

Br. Daniel Trick, Einrichtungsleiter

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