Sie möchten sich sozial engagieren?
Wollen Sie nach Ihrer Schulzeit endlich etwas Anderes tun als lernen?
Möchten sich beruflich orientieren und das in einem sozialen Arbeitsfeld?
Dann sind das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) in der Diakonie genau das Richtige für Sie.
- Sie tun Sinnvolles für andere und damit auch für sich.
- Sie bauen Ihre Fähigkeiten aus und entdecken neue.
- Sie erleben Einblicke in unterschiedliche Berufsfelder.
Für beide Freiwilligendienste bietet das Diakonische Werk Württemberg ein vielfältiges Fortbildungsprogramm von insgesamt 25 Tagen. Hier können die Teilnehmenden Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag reflektieren, Erlebtes mit den anderen Freiwilligen austauschen, aktuelle Fragen diskutieren sowie persönliche und fachliche Fragen klären.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Das FSJ in der Diakonie startet in der Regel im August / September und dauert meist 12 Monate; eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich. Mitmachen können Frauen und Männer zwischen 16 und 27 Jahren.
Bei uns lernen Sie im FSJ die Pflege und Betreuung alter Menschen in unseren Einrichtungen der Altenhilfe kennen. Sie werden durch die Verantwortlichen in den Pflegebereichen in Ihre Arbeit eingeführt und betreut.
Bundesfreiwilligendienst (Bufdi)
Der Bundesfreiwilligendienst ist offen für Männer und Frauen ab 16 Jahren (ohne Altersbeschränkung nach oben). Er kann zwischen 6 und 18 Monaten dauern, in der Regel aber 12 Monate.
Freiwillige über 27 Jahren können den Dienst auch in Teilzeit (ab 20 Wochenstunden) leisten und in einem angemessenen Umfang an Bildungsangeboten teilnehmen.
Bei uns lernen Sie im Bufdi die Pflege und Betreuung alter Menschen in unseren Einrichtungen der Altenhilfe kennen. Sie werden durch die Verantwortlichen in den Pflegebereichen in Ihre Arbeit eingeführt und betreut. Außerdem bieten wir Plätze in der Haustechnik an.
Unsere Leistungen
- Monatliches Taschengeld (300,00 €/Monat)
- Freie Unterkunft oder Fahrtkostenzuschuss/Unterkunftsersatz (50,00 €/Monat)
- Jahresurlaub (26 Tage)
- Übernahme der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Freiwillige unter 25 Jahren bleiben kindergeldberechtigt