Liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Angehörige,

mit in Kraft treten der Alarmstufe in Baden-Württemberg und der aktuellen Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg für die stationären Einrichtungen, die seit 17. November 2021 gilt, wird in all unseren Einrichtungen die 3G*-Regel eingeführt um Bewohnerinnen und Bewohner sowie auch Mitarbeitende zu schützen.

  • Der Zutritt ist ausschließlich geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet. (Nachweis mitbringen).
  • Für ALLE ist ein negativer Schnelltest (nicht Selbsttest) notwendig, alternativ ein PCR-Test (48h). Diesen können Sie vor Ort zu den jeweiligen Testzeiten oder tagesaktuell (24h) in einem anderen Testzentrum machen (Bescheini-gung erforderlich!).
  • Weiterhin müssen alle Besucher:innen ein Kontaktformular vollständig ausfüllen.
  • Während des gesamten Aufenthalts (auch im Bewohnerzimmer) tragen Sie bitte eine FFP2-Maske.

Weiterhin sind in der Einrichtung die AHA-Regeln zu beachten:
1. Abstand, 2. Hygiene, 3. FFP2-Maske

Informationen zu den individuellen Testzeiten finden Sie auf den jeweiligen Einrichtungsseiten unter „Aktuelles“.
Die Corona-Regeln für Besuche werden immer aktuell angepasst.

Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Bleiben Sie weiterhin gesund!

Ihr Vorstand der Evangelischen Diakonieschwesternschaft
Kathrin Ehret, Michael Köhler, Heidrun Kopp