Liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Angehörige,

Weihnachten steht vor der Tür und uns erreichen fast täglich neue Informationen, Verordnungen und Vorschriften. Ganze Regionen werden zu Hot-Spots ausgerufen und die Bundes- und Landesregierung hat einen harten Lockdown ausgerufen. „Die Lage ist ernst, sehr ernst", betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Bundeskanzlerin Angela Merkel flehte in ihrer doch eher untypisch emotionalen Rede die Bürgerinnen und Bürger an, auf Kontakte weiterhin zu verzichten, auch wenn es schwer sei, und es ihr „im Herzen leid" tue. Das Ringen in der Politik zeigt, dass es für alle Beteiligte eine schwierige Lage ist, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Und selten waren die Meinungen so unterschiedlich zu einem Thema.

Weihnachten ist ein Fest, das viele Menschen gerne mit der Familie feiern. Wir wissen wie wichtig es Ihnen ist, Ihre Angehörigen in unserer Einrichtung zu besuchen. Uns ist es deshalb ein Anliegen, in Zeiten der Ungewissheit und oftmals der Unplanbarkeit, Ihnen eine Orientierung zu geben, welche Regelungen für Besuche an den Feiertagen und während des Lockdowns gelten und kommen Ihrem Wunsch nach, auch während des harten Lockdowns Besuche zu ermöglichen.

Regelungen während des Lockdowns:
Um diese Besuche zu ermöglichen, müssen diese auf 1 Stunde pro Tag pro Besucher beschränkt werden. Da für stationäre Einrichtungen immer noch eine spezielle Corona-Verordnung gilt, sind für unsere Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin pro Tag nur zwei Personen zu Besuch erlaubt, die jedoch dem identischen Haushalt angehören müssen. Der Zutritt ist ab sofort vor jedem einzelnen Besuch ausschließlich mit einem negativen Antigen-Schnelltest und einem Mund-Nasen-Schutz gestattet. Weiterhin wird bei Ihnen eine Temperaturkontrolle durchgeführt, ein Kontaktformular muss vollständig ausgefüllt werden. Unsere Einrichtungen haben die Besuchszeiten individuell geregelt. Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Einrichtungsseiten unter „Aktuelles“ – die Corona-Ampel wird auch immer aktuell angepasst.

Bewohnerinnen und Bewohner in Ihrer Häuslichkeit:
Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Angehörigen über Weihnachten nicht nach Hause zu holen um dort gemeinsam mit der Familie zu feiern. So können wir alle gemeinsam das Infektionsrisiko möglichst geringhalten. Sollten Sie Ihren Angehörigen dennoch abholen, beachten Sie bitte die jeweils gültigen Bestimmungen für private Ansammlungen. Außerdem werden wir dann unsere Bewohnerinnen und Bewohner am 2. und 5. Tag der Rückkehr mit einem Corona-Schnelltest testen und sie müssten bis zum einschließlich 7. Tag nach der Rückkehr außerhalb des Bewohnerzimmers einen Mund-Nasen-Schutz tragen sowie das Essen in dieser Zeit auch im Bewohnerzimmer einnehmen.

Impfungen:
Auch wenn die Situation für viele aktuell erdrückend ist, möchten wir Ihnen heute aber gerne auch einen Hoffnungsschimmer mit auf den Weg geben. Zurzeit arbeiten wir daran unsere Einrichtungen auf die Impfungen vorzubereiten. Sobald wir durch die Behörden genauere Informationen und Broschüren erhalten, werden Sie von uns darüber selbstverständlich zeitnah informiert.

Uns ist bewusst, die letzten Wochen und Monate waren für alle Beteiligte eine große Herausforderung und sie kosteten enorme Kraft. Wir danken Ihnen deshalb ganz herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe die strengen Maßnahmen umzusetzen und einzuhalten, sodass wir alle gemeinsam gut durch die Weihnachtszeit und ins neue Jahr kommen.

Hören wir an Weihnachten die tröstliche Botschaft der Engel noch einmal ganz neu: „Fürchtet euch nicht! Euch ist heute der Heiland geboren!"

Frohe Weihnachten wünschen wir Ihnen und ein gesegnetes Jahr 2021.

Ihr Vorstand der Evangelischen Diakonieschwesternschaft

Kathrin Ehret, Michael Köhler, Heidrun Kopp